Neues Besucherkonzept für Besucher*innen unseres Seniorenzentrums St. Martin

13.4.2022

Ab dem 13. April 2022 gilt ein aktualisiertes Besuchskonzept für das Seniorenzentrum St. Martin.

Alle Regelungen finden Sie auf der Seite des Seniorenzentrums (Stationäre Pflege) sowie im Eingang der Einrichtung. Bitte lesen Sie alle Hinweise sorgfältig und aufmerksam durch.

Hier finden Sie das Wichtigste in Kürze.

Grundlegendes:

Das Besucherkonzept der Einrichtung bezieht sich auf die aktuelle Corona-Verordnung. Es dient der Sicherstellung vorgegebener Hygienemaßnahmen bei Zusammenkunft der Bewohnenden und deren Gäste.

Maskenregelung:

Alle Besucher*innen haben in der gesamten Einrichtung eine FFP2-Maske oder einen medizinischen Mund- Nasenschutz zu tragen.

Testregelung:

Alle Besucher*innen haben unabhängig von ihrem Impfstatus bzw. ihrer Genesung einen tagesaktuellen Nachweis über ein negatives Covid-Testergebnis vorzulegen.

Dabei gilt: Schnelltest nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test nicht älter als 48 Stunden.

Testangebot:

Wir möchten unsere Zeit gerne unseren Bewohnenden widmen. Daher möchten wir Sie bitten, nach Möglichkeit dieTestzentren außerhalb der Einrichtung zu nutzen.

Sollten Sie keine Möglichkeit haben, außerhalb der Einrichtung eine Testung vorzunehmen, testen wir Sie an bestimmten Tagen/Zeiten in der Einrichtung.

Bitte melden Sie sich hierfür vorab telefonisch an: 0201 18575-0

Ein Aushang mit den aktuellen Testzeiten finden Sie am Eingang der Einrichtung. Bitte planen Sie Ihren Besuch entsprechend. SolltenSie außerhalb der offiziellen Testzeiten ein Testangebot benötigen, sprechen Sie uns bitte an.

Screening:

Am Eingang nehmen die Empfangsmitarbeitenden ein Screening aller Besucher*innen vor:

- Bitte denken Sie an die Händedesinfektion beim Betreten der Einrichtung.

- Screening-Formular wird vollständig ausgefüllt und unterschrieben/Nutzung der Luca-App möglich.

- Messung der Köpertemperatur

- Nachweis über negatives Covid-Testergebnis

Sollte es Auffälligkeiten beim Screening geben, kann der Besuch nicht stattfinden. Die Screening-Bögen werden für 4 Wochen in einem separaten Ordner aufbewahrt.

Weitere Regelungen:

- Halten Sie den Mindestabstand von 1,5 Metern ein

- Lesen Sie sich die Aushänge zu den aktuellen Hygieneanweisungen am Empfang aufmerksam durch

- Ein Besuch im Bewohnenden-Zimmer ist gestattet (denken Sie daran zulüften), ebenso kann das Rondell außerhalb der Einrichtung zu Besuchszwecken genutzt werden. Die Nutzung von öffentlichen Räumen innerhalb der Einrichtung (Wohnzimmer etc.) ist für Besucher nicht gestattet

- Wir bitten darum, die Besuche außerhalb Mahlzeiten der Bewohnenden zu planen

- Beachten Sie bitte die „Einbahnstraße“ im Eingang der Einrichtung

- Es dürfen max. 2 Besucher*innen zeitgleich pro Bewohnende/r vor Ort sein

In der Cafeteria:

Bis zum Tischplatz muss eine FFP2-Maske/medizinische Maske getragen werden. Am Platz kann diese unter Einhaltung eines größtmöglichen Abstandes (1,5m) abgenommen werden.

Es dürfen nur 20 Personen gleichzeitig in die Cafeteria. Wenn diese Plätze belegt sind, müssen die Besucher*innen und Bewohnenden bitte zurück ins Zimmer oder nach draußen gehen.

Wichtig:

Sämtliche Kontaktflächen (Türklinken, Tische, Sitzflächen, Armlehnen, Kugelschreiber, Anforderungsknopf Aufzug…) werden vom Personal in der Einrichtung regelmäßig desinfiziert.

Alle betroffenen Personen unterliegen zu jeder Zeit den vorgegebenen Hygienemaßnahmen und Hygieneplan der Einrichtung, um den Schutz der Bewohnendenund Mitarbeitenden zu gewährleisten.